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Zur ordentlichen Mitgliedschaft eingeladen sind Führungskräfte der Bundes- und Landesverwaltung (Sektionsleiter, Gruppenleiter, Abteilungsleiter bzw. Personen mit gleichwertigen Funktionen). Ebenso können Führungskräfte von Interessensvertretungen und wissenschaftlichen Lehr- und Forschungseinrichtungen ordentliche Mitglieder werden.

Die außerordentliche Mitgliedschaft steht ordentlichen Mitgliedern nach Beendigung ihrer aktiven Tätigkeit zu, wenn sie weiterhin die Ideen des Vereins vertreten.

Fördernde Mitglieder sind leitende MitarbeiterInnen von nicht der Verwaltung zuzurechnenden Unternehmen und Organisationen, die die Vereinstätigkeit unterstützen.

Zur Erlangung einer Mitgliedschaft ist ein Antrag an den Verein PDF-Datei erforderlich, über den das Präsidium des Vereins entscheidet.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche und außerordentliche Mitglieder beträgt derzeit Euro 145,-, für außerordentliche Mitglieder Euro 75,- und für fördernde Mitglieder mindestens Euro 1.500,--.

Details zur Mitgliedschaft in den Statuten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Vereins.


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